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| vor der Operation | nach der Operation |
![]() Röntgen vom 19.01.23 |
![]() Röntgen vom 31.01.23 |
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![]() Röntgen Vincenz vom 19.01.23 (Ausschnittvergrößerung) |
![]() Röntgen Vincenz vom 31.01.23 (Ausschnittvergrößerung) |
Indikation: Sturz auf rechte Hüfte. Bei Immobilisation mit entsprechenden Folgekomplikationen bei pertrochantärer Fermurfraktur Indikation zur zeitnahmen operativen Versorgung innerhalb 24 Stunden. Aufklärung erfolgt. Einwilligung liegt vor.
Diagnose: Pertrochantäre Femurmehrfragmentfraktur rechts
Operation: CRIF prox. Femur rechts in Extension mit distal statisch verriegeltem Gamma-Nagel
OP-Bericht: Rückenlagerung der in Intubationsnarkose liegenden Patienten auf dem Extensionstisch mit Unterpolsterung zwecks Vermeidung von Lagerungsschäden. Mittels Extension unter Bildwandlerkontrolle geschlossene Reposition der Fraktur. Mehrfaches steriles Abwaschen und Abdecken des Operationsgebietes in der üblichen Art und Weise. Nach Team-Time-Out Hautinzision proximal des Trochanter major am proximalen lateralen Oberschenkel über ca. 3 cm Länge. Eröffnen von Subkutaneum und Faszie. Einbringen des Eröffnungsdrahtes in die Trochanterspitze und Bildwandlerkontrolle. Bei regelrechter intramedullarer Lage Überbohren mit Eröffnungsbohrer und Einbringen des oben genannten Gamma-Nagels mit Zielbügel auf die korrekte Tiefe. Einführen der Hülse für die Schenkelhalsschraube. Über der so markierten Hautstelle Inzision von Kutis, Subkutis und Faszie und Vorschieben der Hülse bis zum Knochenkontakt. Einbringen des Zielbohrdrahtes in den Schenkelhals und Kopfbereich. Bei regelrechter Lage desselben Längenbestimmung und Überbohrung mit Stufenbohrer sowie Einbringen der oben genannten Schenkelhalsschraube auf die korrekte Tiefe. Lockern der Extension und Ausüben von Kompression auf den Frakturspalt über die Rändelschraube. Hier kommt eine gute Kompression des Frakturspaltes zutage. Einbringen der proximalen Verriegelungsschraube für die Schenkelhalsschraube. Festziehen derselben, dann Lockerung um eine Viertel Drehung, so dass die Schenkelhalsschraube gleiten kann. Eine nochmalige Bildwandlerkontrolle a.p. und seitlich dokumentiert die weiterhin korrekte Reposition der Fraktur ohne Rotationsfehler. Entfernen des Schraubendrehers der Schenkelhalsschraube sowie des einliegenden Drahtes und der Hülse. Dann Einbringen der Hülse für die distale statische Verriegelung in Zielbügel. Über der so markierten Hautstelle Inzision von Kutis, Subkutis und Faszie und Vorschieben der Hülse bis zum Knochenkontakt. Bikortale Bohrung. Längenbestimmung der Schraube über Bohrer und Einbringen der oben genannten Schraube. Entfernen des Zielbügels. Einbringen der o.g. EndCap.
Eine abschließende Bildwandlerkontrolle in 2 Ebenen dokumentiert die korrekte anatomische Reposition der Fraktur sowie regelrecht einliegendes Osteosynthesematerial. Mehrfache ausgiebige Spülung. Kontrolle auf Bluttrockenheit und Verzicht auf Darinageeinlage. Faszienverschluss mittels Vicylfaden der Stärke 1 komplikationslos und spannungsfrei. Subkutannaht mir 2-0 Vicylfaden. Hautverschluss mittels Klammernaht. Wundreinigung und -trocknung. Steriler Verband.
Zügige Entlagerung aus der Extension. Es zeigen sich keinerlei Druckstellen, weder im Bereich des Genitales noch der Füße. Entlagerung.
Postoperativ zeigt sich eine regelrechte Rotation ohne Fehlstellung.
Besonderheiten: Nein
Aufklärung und Einwilligung ist nicht erfolgt (fälschliche Unterschrift)
Füße wurden nicht fixiert (zusammengebunden)
Mehrfragmentfraktur ist nicht Inhalt (Gegenständlichkeit/OP-Vollzug)
Röntgen- und äußerliche Dokumentationen entsprechen nicht dem Vollzugsbericht
Nachträgliche Kontrolluntersuchung wurde nicht terminiert/vereinbart/vollzogen
Leitlinienkommission der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)
S3-Leitlinie 'Pertrochantäre Oberschenkelfraktur' (Stand: 02/2015)
» Aktualisierung S3-Leitlinie Pertrochantäre Oberschenkelfraktur (Anmeldung für Juni 2025) «
Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung
Beschreibung der Qualitätsindikatoren
Eine anatomiegerechte Reposition und stabile Fixation von dislozierten Schenkelhalsfrakturen ist die Voraussetzung für die Knochenheilung (Garden 1974). Die Implantatdislokation beschreibt eine Änderung der Lage von primär "regelrecht implantierten" Osteosynthesematerialien innerhalb der Knochensubstanz. Probleme mit der Vergleichbarkeit und Trennschärfe der Terminologie sind für das Problem Frakturredislokation/Repositionsverlust/Pseudarthrosenbildung nach Osteosynthese von Schenkelhalsfrakturen
aus der Literatur bekannt: "early displacement", "re-displacement", "early dislocation of the fracture" und "pseudo-arthrosis" (siehe Indikation Engelhardt/Radiologie) werden im Cochrane Review synonym für "non-union" gebraucht.
Klinische Angaben: Bewegungseinschränkung Hüfte rechts nach Sturz vom Fahrrad, Bein nach Außen rotiert.
Fragestellung/RI: Frakturausschluß
Roentgen Beckenübersicht a.p. mit Hüfte axial, rechts vom 19.01.2023 um 17:54
Befund: Mehrfragmentäre pertrochantäre Femurfraktur rechts mit leichter Verschiebung von Schaft- und Trochanterfragmenten nach proximal.

Röntgen axial vom 19.01.23 (vor OP) - Klassifizierung: subtrochantäre Fraktur
Klinische Angaben: Pertrochantäre Femurmehrfragmentfraktur rechts >> CRIFF prox. Femur rechts in Extension mit distal statisch verriegeltem Gamma-Nagel (Implantate: Gamma3-Nagel, Fa. Stryker, 11x180mm, CCD-Winkel 130°, 10,5x105mm - Schenkelhalsschraube, 5x37,5mm, diestale Verriegelung, EndCap Std.) am 20.01.2023
Fragestellung/RI: postoperative Verlaufskontrolle, Erste postoperative Stellungskontrolle
Roentgen Beckenübersicht a.p. tief eingestellt mit Hüfte axial, rechts vom 21.01.2023 um 9:19
Befund: Osteosynthese der pertrochantären Femurfraktur rechts mittels proximaler Femurmarknagelung, distal einfach statisch und proximal transzervikal lasttragend schraubenfixiert.
Achsgerechte Fragmentstellung. Aus ausgeprengte Trochanter minor Fragment angelagert.
Regelrechte Lage des Osteosynthesematerials.
Klammerreihe im Hautnieveau.

Röntgen axial vom 21.01.23 (nach OP) - Klassifizierung: subtrochantäre Fraktur
Widerspruch 'achsgerechte Fragmentstellung' und ausgeprengtem Trochanter minor Fragment, gegenüber den frontalen Röntgenabbildungen und dem OP-Bericht, sowie fälschlicher/unzutreffender Frakturabbildung einer subtrochantären Fraktur in den beiden axialen Abbildungen,
welche nicht vom betreffenden Patienten stammen können.

Überweisung vom 17.05.23

CT vom 23.05.2023 - Frontansicht

CT vom 23.05.2023 - Ansicht von hinten
Per Überweisung wird eine Klärung der Infragestellung der Pseudarthrose und der Malrotation (Fehlrotation) beauftragt, was hingegen nicht erfolgt ist - regelrecht lapidar im erfolgten Befund übergangen wurde. Auch in der durch eine Beanstandung erlangten Nachbefundung vom 24.06.25, ist dies ebenfalls nicht erfolgt, stattdessen erfolgte die Erklärung, daß eine Pseudarthrose 'gemäß Spezifikation' (des Zeitpunktes) derueot nicht existiere und eine Rotations-CT nicht Bestandteil des Auftrages sei. Es gilt hierzu, auf die angekreuzte 'Mit- und Weiterbehandlung' der Überweisung zu verweisen, in Verbindung mit dem angefügten Ausrufezeichen der Fragestellung - derart dies den Widerspruch klärt, derart vom vollziehenden Radiologen, stattdessen DER beauftragte Vollzug abgelehnt wurde. Hierin wurde in keiner Weise 'eine Vermessung' beauftragt, sondern gemäß des im Äußeren sich klärenden Ausmaßes, die Klärung der Ursache angefordert. Gegenüber den ausgehändigten CT-Schnitten, ist hingegen auch erst im 3D-Bildnis ersichtlich, derart die Infragestellungen, darüber ihre Klärung erlangen, indem sich darüber eindeutig abbildet, daß die Fraktur nicht regelkonform (anatomiegerecht) zusammengefügt wurde. Herausragend ist hingegen, derart 'Peudarthrose, Nagelnachsinterung, Aro-Gangbild 25° in der Überweisung als 'Befund' spezifiziert ist und nicht als Diagnose, was somit auch die Überweisung ebenfalls als 'übergangene Fälschlichkeit' spezifiziert, gemäß dem es sich einzig, im Bezug auf das Aro-Gangbild, um einen Befund handelt - hingegen im Äußeren, weder eine Klärung (somit Befundung) der Pseudarthrose, oder der Nagelnachsinterung möglich ist. Die Klärung der Nagelnachsinterung, ergibt sich hingegen vor allem über den Vergleich zu den vorigen Röntgenbilder, derart sich darüber abbildet, daß der Mißstand seit der OP sich als unverändert erweist. Dieser vorausgehende Verlauf, war hierin jedoch in sowohl als auch, nicht in die erfolgte Ermessung involviert.
